Wahlergebnisse bei der Landtags- und Bezirkstagswahl 2023
20.10.2023
Nach vorläufigem Auszählungs- und Informationsstand (Stand 09.10.2023, 17:45) haben die Wahlberechtigten in Mainstockheim so gewählt:

Landtagswahl:
CSU 29,1 %
Grüne 9,9 %
Freie Wähler 23,8 %
AfD 17,5 %
SPD 10,6 %
FDP 2,6 %
Die Linke 1,1 %
BP 1,2 %
ÖDP 2,9 %
Die Basis 1,4 %

Von 1464 Wahlberechtigten gingen 558 WählerInnen zur Wahl und 501 machten Briefwahl, 5 Stimmen sind ungültig.
Die Wahlbeteiligung liegt bei 72,3 %

Bezirkstagswahl:
CSU 23,6 %
Grüne 9,7 %
Freie Wähler 32,5 %
AfD 16,9 %
SPD 9,4 %
FDP 3,1 %
Die Linke 1,4 %
ÖDP 2,1 %
Die Basis 1,3 %

Von 1464 Wahlberechtigten gingen 556 WählerInnen zur Wahl und 502 machten Briefwahl.
Die Wahlbeteiligung liegt bei 72,4 %



Vorläufige Ergebnisse der Wahl im Landkreis Kitzingen (Stand 09.10.2023, 17:45)

Landtagswahl:
CSU 41,0 %
Grüne 11,6 %
Freie Wähler 16,4 %
AfD 15,3 %
SPD 8,0 %
FDP 2,3 %
Die Linke 1,4 %
BP 1,3 %
ÖDP 1,8 %
Die Basis 0,9 %

Wahlbeteiligung 74,7 %

Bezirkstagswahl:
CSU 34,6 %
Grüne 10,7 %
Freie Wähler 26,1 %
AfD 14,9 %
SPD 7,1 %
FDP 2,0 %
Die Linke 1,5 %
ÖDP 1,9 %
Die Basis 1,1 %

Wahlbeteiligung 75,2 %

Dies sind vorläufige Zahlen. Das amtliche Endergebnis wird erst in den nächsten Tagen vorliegen.
Angaben ohne Gewähr.
Wahlergebnisse 2014
Bereits am Wahlsonntag können Sie hier mit ersten Wahlergebnissen zur Kommunalwahl 2014 rechnen.
Ab 18:00 Uhr werden hier laufend die aktuellen Ergebnisse der Bürgermeister- und Gemeinderatswahlen präsentiert; die Ergebnisse der Kreistagswahlen werden voraussichtlich erst am späten Wahlabend, evtl. auch erst am Montag ermittelt sein:
Richtig wählen - Was muss man beachten?
Die nachfolgenden Informationen sollen dazu dienen, dass Sie Ihre Stimme/n bei der Kommunalwahl am 16. März korrekt und damit auch gültig abgeben.
Denn immer wieder kommt es vor, dass Stimmen uns Unkenntnis „falsch“ abgegeben werden und damit leider nicht gewertet werden können.
Um das zu verhindern sollten Sie gerade bei der Kommunalwahl gut vorinformiert sein.

Sie haben 1 Stimme bei der Wahl des ersten Bürgermeisters
Sie haben 24 Stimmen bei der Wahl des Gemeinderats
Sie haben 60 Stimmen für den Kreistag

Wenn Sie die nachfolgenden Tipps beachten, wird jede ihrer Stimmen zählen und keine geht „verloren“.
Die Wahl des ersten Bürgermeisters (siehe Stimmzettelmuster)
Auf dem Stimmzettel finden Sie den einzigen vorgeschlagenen Bewerber und hinter dem Namen einen Kreis. Falls Sie sich für diesen Bewerber entscheiden, machen Sie dort Ihr Kreuz und verzichten auf jede weitere Kennzeichnung oder Kommentare, sonst könnte der Stimmzettel ungültig sein.

Da es nur einen Bewerber gibt, finden Sie unter ihm einen leeren Kasten in dem die gesetzlichen Angaben vorgegeben sind, mit deren Eintragung Sie jede andere wählbare Person eintragen können, wenn Sie eine(n) anderen Bürger(in) wählen wollen.
In diesem Fall dürfen Sie natürlich beim vorgeschlagenen Bewerber kein Kreuz machen, sonst wäre Ihr Stimmzettel ebenfalls ungültig.

Leer abgegebene Stimmzettel werden als ungültig gewertet.
Die Gemeinderatswahl (siehe Stimmzettelmuster)
Bei der Kommunalwahl 2014 treten in Mainstockheim folgende 2 Wahlvorschläge für 12 zu vergebende Gemeinderatssitze an:

Nr.01 CSU/SPD
Nr.05 Freier Bürgerblock


Sie haben doppelt so viele Stimmen zu vergeben wie Gemeinderäte zu wählen sind, also 24.
Keine Bewerberin oder kein Bewerber darf mehr als 3 Stimmen erhalten.
Die Stimmen können auf die Bewerber/innen eines Wahlvorschlags oder der beiden Wahlvorschläge verteilt werden (panaschieren).

Dabei können Sie jedem/r Bewerber(in) bis zu 3 Stimmen geben (häufeln oder kumulieren).
Sie können auch eine Liste (Wahlvorschlag) als Ganzes markieren, indem Sie den kleinen Kreis beim Wahlvorschlag (oben links neben dem Kennwort) ankreuzen.
Dadurch erhalten alle Personen auf der Liste 1 Stimme.
Sie können auch Stimmen an Kandidaten des jeweils anderen Wahlvorschlags vergeben, insgesamt aber maximal 24 auf beiden Vorschlägen zusammen.

Wer sich hier verzählt und versehentlich 25 oder mehr Stimmen vergibt, hat ungültig gewählt.

Es gibt dann keine Möglichkeit, um die Stimmabgabe gesetzeskonform zu interpretieren.
Wer weniger als 24 Stimmen listenübergreifend verteilt, verschenkt lediglich Stimmen,
die abgegebenen sind aber gültig.
Sie können aber auch nur einen Teil der Stimmen listenübergreifend verteilen und die verbleibenden Stimmen dann an einen Wahlvorschlag vergeben, indem Sie oben den kleinen Kreis neben dem Kennwort ankreuzen. Die Bewerber der Liste erhalten die Reststimmen in der Reihenfolge von oben nach unten.

Vermeiden Sie deshalb auf alle Fälle die grundlegendsten Fehler, indem Sie folgende Grundsätze beachten:

- Maximal 24 Stimmen vergeben, jedem Bewerber höchstens 3
- Wer 25 oder mehr Stimmen vergibt, macht seinen Stimmzettel ungültig
- Wer weniger als 24 Stimmen vergibt, verschenkt Stimmen
- Wer Einzelstimmen vergibt und dann noch Stimmen übrig hat, darf nur einem Wahlvorschlag die Reststimmen durch Kennzeichnung des Kreises vergeben
- Wer beide Wahlvorschläge ankreuzt, macht entweder nur die Reststimmen (bei zusätzlicher Einzelstimmabgabe) oder alle Stimmen ungültig (wenn nur die beiden Wahlvorschläge angekreuzt und keine zusätzlichen Einzelstimmen verteilt wurden)
Die Kreistagswahl
Hier gilt das oben Gesagte genauso, nur haben Sie hier 60 Stimmen.
Sie sehen, es ist nicht ganz so einfach wie beim Bundes- oder Landtag, aber dafür können Sie hier ganz individuell bei der Auswahl mitreden.

Wenn Sie noch Fragen haben, können Sie sich auch am Wahltag noch im Wahllokal an den anwesenden Wahlvorstand wenden.

Sie erhalten dann sicher noch Hinweise zum Wahlverfahren, nicht aber bei der Auswahl der Kandidaten oder der Wahlvorschläge, diese Entscheidung müssen Sie ganz alleine in der Wahlkabine treffen.