Bewegungsförderung für Kinder in Bayern
21.09.2021
Der Freistaat Bayern hat ein Förderprogramm zur Bewegungsförderung von Kindern in Bayern auf den Weg gebracht. Alle Grundschulkinder der Jahrgangsstufen 1 bis 4 des Schuljahres 2021/2022 erhalten einen Gutschein i. H. v. 30 Euro, wenn sie in einen gemeinnützigen Sportverein eintreten.

Alle Vorschulkinder und Erstklässler des (Vor-)Schuljahres erhalten einen Gutschein über 50 Euro, um das Einsteiger-Abzeichen „Seepferdchen“ zu machen.

Die Gutscheine werden derzeit in den Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen verteilt.

Ziel ist es, die Kinder nach Corona wieder „in Bewegung“ zu bringen, zugleich soll Kindern eine breite Möglichkeit geboten werden, neue soziale Kontakte im Verein zu knüpfen.

Nähere Informationen sind auf der Internetseite des Bayer. Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration (StMI) unter www.mach-mit.bayern.de zu finden.
Grundschule Mainstockheim
21.02.2019
Bekanntmachung über die Schulanmeldung 2019
Dienstag, 26. März 2019 von 14.00 – 17.00 Uhr
im Schulhaus Mainstockheim

Bitte beachten Sie die Anmeldezeiten zur Verringerung Ihrer Wartezeiten:
um 14.00 Uhr: Nachnamen „A – H“
um 14.30 Uhr: Nachnamen „K - R“
um 15.00 Uhr: Nachnamen „S – Z“

Zum Schuljahr 2019/2020 sind alle Kinder anzumelden, die in der Zeit vom 1. Oktober 2012 bis 30. September 2013 geboren wurden und damit am 30. September 2019 sechs Jahre alt sind. Zudem alle Kinder, die im vorigen Jahr 2018/2019 vom Besuch der Grundschule zurückgestellt wurden. (Rückstellungsbescheid bitte mitbringen). Die Anmeldung erfolgt grundsätzlich an der Sprengelschule (Grundschule, in deren Sprengel das Kind wohnhaftig ist).

Die Pflicht zur Schulanmeldung besteht auch dann, wenn die Erziehungsberechtigten beabsichtigen, ihr Kind vom Besuch der Grundschule zurückstellen zu lassen, sowie diejenigen, die ein Gastschulverhältnis an einer anderen Grundschule beantragen wollen.

Die Erziehungsberechtigten nehmen die Schulanmeldung persönlich mit dem Kind gemeinsam vor. Sollten sie verhindert sein, muss von ihnen ein Vertreter beauftragt werden, der das Kind zur Schulanmeldung begleitet. Eine entsprechende schriftliche Vollmacht ist formlos zu erteilen. Die Erziehungsberechtigten/ Vertreter müssen bei der Schulanmeldung die nach dem Anmeldeblatt erforderlichen Angaben machen und durch Vorlage der Geburtsurkunde belegen.

Ausnahmen & Neuerungen zum Schuljahr 2019/2020:
Ein Kind kann auf Antrag der Erziehungsberechtigten zur Schulaufnahme angemeldet werden, wenn es zwischen dem 01.10.2013 und dem 31.12.2013 geboren ist und auf Grund körperlicher, sozialer oder geistiger Entwicklung zu erwarten ist, dass es mit Erfolg am Unterricht teilnehmen wird. Für die Anmeldung eines Kindes, das nach dem 01. Januar 2014 geboren ist, ist ein schulpsychologisches Gutachten erforderlich. Ebenso kann weiterhin eine Zurückstellung durch die Schule (Art. 37 Abs. 2/4 BayEUG) erfolgen.

Für Kinder, die im Zeitraum zwischen dem 1. Juli 2013 und dem 30. September 2013 geboren wurden, kann die Einschulung nach Beratung durch die Schule auf das folgende Schuljahr verschoben werden. Ein etwaiger Antrag muss bis zum 3. Mai 2019 von den Erziehungsberechtigten bei der Schule gestellt werden. Das Einschulungsverfahren erfolgt wie beschrieben.

Bei der Anmeldung sind mitzubringen:
- Geburtsurkunde/Familienstammbuch
- Sorgerechtsbeschluss bei Alleinerziehenden
- Bestätigung des Gesundheitsamtes an der schulärztlichen Untersuchung
- Nachweis über Besuch eines Vorkurses bei Kindern mit nichtdeutscher Muttersprache
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Foto: Dr. Heiner Tebbe

Grundschule Mainstockheim - Homepage

Die Verlinkung zur Homepage der Verbandsschule sehen Sie rechts - grün unterlegt -
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Foto: Dr. Heiner Tebbe